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Wir versprechen Ihnen als unabhängiges Finanzinstitut strikte Vertraulichkeit ... Das Beratungsgeheimnis von Petermann & Partner, Finanzen, beruht auf den gleichen gesetzlichen Grundlagen wie das Bankgeheimnis der Kreditinstitute in Deutschland. Das Beratungsgeheimnis ist ein Teil des Geschäftsgeheimnisses von Petermann & Partner, Finanzen. Wir verpflichten uns zu Verschwiegenheit über alle Einzelheiten Ihrer Geschäftsverbindung. Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß Sie sämtliche Einzelheiten Ihrer Geschäftsverbindung und alles, was im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftsverbindung bekannt wurde, geheimzuhalten wünschen. Wir werden vom Recht der Informationsverweigerung Gebrauch machen, sofern nicht gesetzliche Aussage- und Offenlegungspflichten bestehen. Eine Aussagepflicht kann z.B. gegeben sein als Zeuge in streitigen Verfahren (Strafprozeß). Eine Offenlegungspflicht von Kundenunterlagen kann z.B. bestehen bei Steuerfahndung. Sämtliche Mitarbeiter von Petermann & Partner, Finanzen, unterliegen der Verpflichtung zur Beachtung des Beratungsgeheimnisses. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. ... und wir werden unser Versprechen halten. WEITER . . . |